Rechte und Pflichten
Den Aktivmitgliedern stehen folgende Rechte zu:
- Antragsrecht an die Generalversammlung
- aktives und passives Stimm- und Wahlrecht an der Generalversammlung
- Rekursrecht
- Zugang zu den Dienstleistungen des VBEI.
Die Aktivmitglieder verpflichten sich:
- zur Einhaltung der Statuten
- zur Wahrung der Verbandsinteressen
- zur Respektierung der von den zuständigen Verbandsorganen gefassten Beschlüsse und der durch sie abgeschlossenen.
Verträge und Vereinbarungen:
- zur Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages und der Ergänzungsbestimmungen des VBEI.
- zur fristgerechten Bezahlung der statutengemäss beschlossenen Verbandsbeiträge und des Eintrittsentgelts.




